Ist zwar schon was her, aber interessieren tut´s mich doch
Wenn der Beweggrund zur Abrechnung als Wand der geringere Preis ist, dann wäre das zwar dem Bauherren sicher recht, dem Unternehmer gegenüber aber alles andere als korrekt.
Auch wenn der Unterzug in die Wand eingebunden ist, so ist er trotzdem ein separates konstruktives Element zur Aufnahme und Ableitung von Lasten aus der darüber liegenden Ebene. Dementsprechend wird sicherlich in der Ausführung anders vorgegangen worden sein als beim Rest der Wand, speziell wenn er in die darüberliegende Decke eingebunden ist. Also, meiner Meinung nach auf jedenfall separate Abrechnung, speziell dann wenn im LV separat aufgeführt.