AW: Offene Bauweise nach BauNVO §22
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Leider handelt es sich um einen Wettbewerb, in dem man solche Fragen nicht mit der Stadt diskutieren kann.
Es handelt sich um ein größeres Areal, dass komplett neu erschlossen werden soll. Die nächtsgelegenen Gebäude sind Gewerbegebäude mit deutlich längeren Kantenlängen.
Die Straßenflücht würde garnicht unbedingt so stark davon beeinträchtigt werden, da ich Zeilen in die Tiefe des Baufeldes setzen möchte.
Um zumindest die barrierefreie Erschließung effizient zu gestalten, wäre es günstig, nicht für jedes Gebäude ein Treppenhaus mit Auzug bauen zu müssen.
Daher die Idee mit den Brücken... |