Gerade weil die Regelung über die mitverarbeitete Bausubstanz (allein schon des
sperrigen Titels wegen bin ich froh über das Außerkrafttreten) ist bei uns 40%
Normalfall.
Übrigens gibt´s da ja auch noch den Instandhaltungszuschlag für die LPH8, die
nach Aussage unserer Kammer mit dem Umbauzuschlag kumulierbar ist.