Wie lang darf ein offener Laubengang im Wohnungsbau sein, wenn nur an einer Seite ein Treppenhaus existiert?
§29 BbgBO hilft mir da irgendwie nicht so richtig weiter:
Zitat:
Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher er-reichbaren Treppenraum möglich ist
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Da ich von der Wohnung erst einmal ins Freie flüchte und dann in ein Treppenhaus entfällt demnach der 2 Rettungsweg.
Zitat:
(5) Notwendige Flure von mehr als 30 m Länge sind durch nichtabschließbare selbstschließende Rauchschutz-abschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. Die Rauchschutzabschlüsse sind bis unter die Rohdecke zu führen; sie dürfen bis unter die Unterdecke geführt werden, wenn diese feuerhemmend ist. Notwendige Flure mit nur einer Fluchtrichtung für beide Rettungswege oder zu einem Sicherheitstreppenraum dürfen nicht länger als 15 m sein.
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Hier wird von innenliegenden Fluren ausgegangen (siehe Rauchschutzabschlüsse etc.). Trifft also auch nicht zu.
Wenn die 15m zuträfen, würde das bedeuten dass in einem sochen Fall maximal 2-3 Wohnungen erschlossen werden könnten…