äh, ich denke nicht, das man die vorgaben in der arbeitsstättenrichtlinie als beispielhaft ansehen sollte. sie sind teil der arbeitsstättenverordnung und somit ausformulierung des arbeitsschutzgesetz. wenn man nicht einkalkulieren möchte gegen gesetzte zu verstoßen würde die einhaltung der arb.st.richtl. sinn machen.