Zitat:
(3) [1] Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. [2] Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.
|
Gibt es eine allgemeingültige Regelung zur Geringfügikeit?
Der Bauherr möchte von Änderung des B-Plans aus Zeitgründen ausschließen.