Nein, gibt es meines Wissens nicht. Das erklärt sich damit dass sonst der "Ermessensspielraum" jeder Behörde direkt eingeschränkt wäre, darum auch die Formulierung "... KANN zugelassen werden".
Auch hier kann ich nur dazu raten in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Behörde das ganz einfach versuchen zu verhandeln. Ich habe selbst vor Kurzem den Fall gehabt dass ein B-Plan mit Zustimmung der Behörde in Bezug auf Baugrenze und Baulinie unbeachtet bleiben durfte und das sogar von der Behörde selber vorgeschlagen wurde.
Es müssen natürlich schlagkräftige Argumente vorliegen, nur weil der Bauherr sich das wünscht
Ein paar Urteile dazu:
§ 23 BauNVO Überbaubare Grundstücksfläche - jusmeum.de
Ich kann´s leider momentan nicht selber nachschlagen, aber was sagt denn der Kommentar von Beck zu dem Thema?