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DerNubbel
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Datum: 01.09.2012
Uhrzeit: 20:54
ID: 47730



AW: Überschreitung von Baugrenzen nach § 23 BauNVO #4 (Permalink)
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Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Gut. Anders gefragt: Ab wann müsste der B-Plan geändert werden?
Der Bauherr möchte dies aus Zeitgründen verhindern.

Es handelt sich um einen Wettbewerb, wo das direkte Gespäch mit dem Bauamt nicht möglich ist.
Ein B-Plan "muss" garnicht geändert werden wenn er einmal rechtskräftig ist und rechtlich einwandfrei. Er kann geändert werden, wenn triftige Gründe dafür vorliegen, z.B. damit die Allgemeinheit davon profitiert. Und die Allgemeinheit ist oft die Gemeinde, die z.B. durch Neuerschliessung von Gewerbeflächen neue Einnahmen erzielen kann oder Arbeitsplätze geschaffen werden. Dafür trifft sich der Investor normalerweise mit dem Bürgermeister bzw. der kommunalen Politik, ihr kennt das ja.

Wenn das Projekt so gross und interessant ist, und Du Dich gedanklich eh schon in der "Geringfügigkeit" bewegst, dann mach doch einfach weiter wie Du denkst dass es am überzeugendsten ist. Ansonsten zieht doch einen Baurechtler hinzu, quasi als Fachplaner, wird doch üblicherweise bei Wettbewerben so gemacht, dann habt ihr´s absolut wasserdicht, alles Andere ist nur "im Nebel stochern".

Sorry für die nebelige Antwort

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