Einzelnen Beitrag anzeigen
Archimedes
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 04.09.2012
Uhrzeit: 22:40
ID: 47759



AW: Welche Leistungen darf man als Architekturstudent in einem Gewerbe anbieten?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Da Du nicht bauvorlageberechtigt bist, darfst Du keine Bauanträge unterschreiben.
Du darfst Dich auch nicht Architekt oder irgendetwas anderes mit Architektur im Namen nennen.
Du darfst natürlich Dienstleistungen wie Zeichnen oder Ausschreibungserstellung erbringen, sogar ohne jeden Abschluß oder eine Lehre, wenn Du es denn kannst. Du mußt diese Leistungen halt jemandem verkaufen, der sie dann weiterverarbeiten kann bzw. unterzeichnen darf z.B. ein Architekturbüro.
Du mußt Leistungen, die denen eines Architekten entsprechen, auch wie ein solcher abrechnen. Es gilt also auch das Mindesthonorar nach HOAI bei Leistungen, die Du direkt an Kunden verkaufst.
Dann solltest Du allerdings auch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

Mit Zitat antworten