AW: Welche Leistungen darf man als Architekturstudent in einem Gewerbe anbieten?
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Da Du nicht bauvorlageberechtigt bist, darfst Du keine Bauanträge unterschreiben.
Du darfst Dich auch nicht Architekt oder irgendetwas anderes mit Architektur im Namen nennen.
Du darfst natürlich Dienstleistungen wie Zeichnen oder Ausschreibungserstellung erbringen, sogar ohne jeden Abschluß oder eine Lehre, wenn Du es denn kannst. Du mußt diese Leistungen halt jemandem verkaufen, der sie dann weiterverarbeiten kann bzw. unterzeichnen darf z.B. ein Architekturbüro.
Du mußt Leistungen, die denen eines Architekten entsprechen, auch wie ein solcher abrechnen. Es gilt also auch das Mindesthonorar nach HOAI bei Leistungen, die Du direkt an Kunden verkaufst.
Dann solltest Du allerdings auch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besitzen. |