Hallo Kollege,
die Ral Güteverordnung ist >Stand der Technik<. Da müssen wir jetzt aber aufpassen. Der Jurist, geht immer von den >anerannten Regeln der Technik< aus.
Aber, wo ist den der Unterschied?
Link zur Veröffentlichung in der Glaswelt.
Dort habe ich das Thema vollständig erklärt.
Die >anerkannten Regeln der Technik< ist letztendlich das, was wir in unserer DIN verankert haben. Allerdings, wissen wir ja, dass unser Bundesverband in Berlin mit unserem >Guru< Ralf Skiekers 15 Jahre brauchen, bis etwas greifbar wird. Solange haben wir es nur mit Verordnungen oder Vornormen zu tun, die auf den >allgemein anerkanten Regeln der Techik< aufbauen. Und das ist dann der >Stand der Technik<.
Da hättn wir ja jetzt gerade mit dem Putzanschluss die Grenzregelung. Der Putzer könnte ja eifach einen kellenschnitt machen. das wäre >anerkannte Regeln der Techik<. Da wir aber wissen, dass dieser kellenschitt heute nicht mehr Zeitgemäß ist, wurde im Fenstereinbau das RAL-Gütesiegel eingerichtet. Nur eine Verordung!!! Keine DIN. aber, >stand der techik< aufgebaut aus den >anerkannten Regeln der Techik<. Also alles, was die Norm aus Zeitgründen nicht sofort umsetzen kann, zählt dazu.
So, und jetzt müssen wir wieder unterscheiden. Sehr viele DIN Normen, sind ja nur Vornormen. Beispielsweise die DIN 4108 ist nur eine Vornorm die seit über 15 Jahren in der Prüfung des DIN-Ausschusses steht.
Eine Vornom, kann jeder Handwerker oder auch die Lobby der Anputzleitsen in die Wege leiten. Daher darf ein Sachverständiger nie eine Vororm als Prüfgrundlage nehmen. Es sei denn diese Vornorm hat wie die DIN 4108 einen Gesetzeshintergrud. Dann ist diese Vornom als bare Münze zu übernehmen.
Hatt aber Firma >hurlitzer< eine Vornorm von ABO-Leisten angemeldet, darf diese Vornorm von einem Sachverständigen aus lobbyistischen Grundsätzen der Industrie heraus nicht gewertet werden.
Wenn Fragen sind einfach fragen.
Gruß von
Wilfried Berger