lol.
sagt man in z.B. Franken (Bayern) das nicht in der Kombination:
Der Kirchtum, der
als wie hoch ist.
Zur Sache:
Du solltest Dir in der jeweils gültigen
Landesbauordnung die Definition
für "Vollgeschosse" ansehen. In Abgrenzung dazu ist die Definition für
Dachgeschosse geregelt:
Zitat:
Die Definition der Hamburger Bauordnung [HBauO § 2] für ein Vollgeschoss:
(6) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten
im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen
sind sie Kellergeschosse.
Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als
1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von
mindestens 2,3 m haben. Das oberste Geschoss und Geschosse im
Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei
Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben. |
ACHTUNG: Die Definition von Dachgeschossen unterscheidet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen erheblich!
Grüße.