Hallo Herr Kiefer,
hier jetzt noch die Schadensbilder von Ihrer Skizze. Ausgehend von meiner vor aufgezeigten Grundlage, dass hier PU oder Polyurethan auf der Wand aufgebracht wurde.
Bild 9:
http://www.tektorum.de/attachment.ph...1&d=1347904549
Hier seht Ihr ein Bild einer solchen Sanierung 100 mm Wanddämmung und 10 mm Laibungsdämmung.
Bild 10:
http://www.tektorum.de/attachment.ph...1&d=1347904549
Und hier seht Ihr das Bild nach dem ersten Winter der Sanierung von innen. Wenn Sie eine solche Konstruktion wählen, müssen Sie klar erkennen, dass aus der energetischen Wertigkeit dann in der Folgeskizze, die größte Wärmeausleitung entstehen wird. Sofort wird dann, dem Fenster in den Falzen, also in der 2. Ebene, der Funktionsebene die Energie entzogen. Dabei werden dann die Falze so kalt, dass diese gefrieren.
Skizze 11:
Hier sehen Sie das Diagramm. Hier wird dem Fenster soviel Energie entzogen, dass es funktionsunfähig wird.
Bild 12:
http://www.tektorum.de/attachment.ph...1&d=1347904549
Hier sehen Sie nach der Zwangsöffnung des Fensters das abtauen. Um die Oberflächenschäden zu erkennen.
Bild 13:
http://www.tektorum.de/attachment.ph...1&d=1347904549
Und hier sehen Sie einen solchen Schaden mit einer solchen Eindämmung wie von Ihnen in der Skizze aufgezeigt. Sicherlich habt Ihr solche Bilder noch gar nie gesehen. Und da ist es der Gerichtbarkeit egal, was in der DIN steht. Da hat derjenige, der dies ausgeführt hat bzw. derjenige, der das geplant hat, nicht das geliefert was im Vertrag vereinbart wurde. Und dieses Bedürfnis des Bauherrn steht über der DIN. Denn diese Schäden sind Natur-Gesetze und keine DIN-Gesetze.
Gruß aus Pfullendorf
Wilfried Berger