AW: Fenstereinbau nach >Stand der Technik<
# 38 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Guten Morgen, sehr geehrter Herr Tom,
auf Ihre Nachricht werde ich heute Abend noch eingehen.
Nur eines vorab - ein kleiner Tipp:
Wenn Ihr schon immer auf Normen reitet folgendes:i
Der Leitfaden für den Fenstereinbau, aus dem Sie eine Seite als PDF hier abgestellt haben, ist Eigentum der RAL-Gütegemeinschaft und ist mit dem C als Marke und Gebrauchsmuster beim Patentamt München eingetragen und geschützt. Daher hab Sie gar keine Berechtigung diesen Auszug zu veröffentlichen. Das ist streng genommen eine Straftat.
Ich selber bin Autor. Und ich würde, sofern Sie eine Seite meines Fach-Buches im Internet ausgestellt hätten, was husten und Ihnen eine Strafbewährte Unterlassungserklärung zukommen lassen. Mit einem Streitwert von 50.000.-€ das wären dann bei 1/3 Gerichtsgebühren ca. 2.500.-€ Kosten. Ich verliere gerade einen solchen Prozess beim Landgericht München zu Ihrer Info.
Von meiner Seite aus brauchen Sie ja keine Befürchtungen haben. Aber, Sie sollten vielleicht einmal die Hits anschauen, wie viele Zugriffe hier eigentlich schon vorhanden sind. Ich würde Ihnen empfehlen diese PDF schnellstens vom Netz zu nehmen. Das Gleiche gilt auch für die anderen Kollegen. Alle DIN Ausdrucke aus irgend welchen DIN Normen (Skizzen, Bilder...), unterliegen im Regelfall dem Beuth-Verlag. Auch für diese Ausstellung im Internet brauchen Sie die ausdrückliche Genehmigung vom Verlag.
Daher können sie meine Skizzen lustig finden, sind aber alles mein Eigentum. Diese Zeit muss man sich dann schon nehmen und etwas abschreiben oder selber zeichnen. Übrigens ein Bild zu veröffentlichen ohne Genehmigung kostet meist 250.-€. Daher habe ich für alle Bilder die ich auf Baustellen aufnehme und veröffentliche, Genehmigungen und Bildrechte.
Soviel jetzt einmal zum Prozedere.
Beste Grüße aus Pfullendorf
Wilfried Berger
__________________ Ratschlag vom BauFachForum:
Bauschäden vermeiden ist besser wie Richter und Rechtsanwälte bezahlen. |