Hallo Forum!
ich würde gerne ein Bauvorhaben so umsetzen, wie auf dem Bild:
http://s14.directupload.net/images/120920/j5evclen.jpg
komplett ohne Absturzsicherung.
Bei der Terrasse gilt doch LBO (in diesem Fall BaWü):
§ 4 Umwehrungen (zu § 16 Abs. 1 LBO)
(1) Zum Schutz gegen Abstürzen müssen umwehrt sein
1. zum Begehen bestimmte Flächen baulicher Anlagen und Verkehrsflächen auf dem Baugrundstück, wenn sie an mehr als 1m tieferliegenden Flächen angrenzen; dies gilt nicht...
Bei der Treppe habe ich mal gelernt, dass man ab drei Stufen ein Geländer braucht.
Kann ich also die Treppe zweiteilen, d.h. drei Stufen, dann Podest, dann wieder drei Stufen?