Die Abgrenzung ist meines Wissens nicht eindeutig baulich geregelt
Der entscheidende Unterschied besteht in dem pflegevertag den der Bedürftige mit dem pflegedienst abschließt. Hier ist der entscheidende punkt ob eine fortsetzung der pflege auch dann vertraglich geschuldet ist wenn sich der gesundheitszustand d beduerftigen verschlechtert. In diesem Falle gelten die Verordnungen u gesetze fuer Heime.
Die Regeln für das barrierefreie bauen in Abgrenzung zum Heim sind bewusst offengehalten um möglichst differenzierte Wohnformen entstehen zu lassen bzw. Die Entstehung nicht zu verhindern.
Diese handlungsempfehlung kann weiterhelfen
http://www.ingkh.de/fileadmin/daten/...en_10-2005.pdf