Falls ein Erlischen der Erbringung der Pflegeleistung bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes vertraglich moeglich ist spricht man von "betreutem wohnen" hier gelten verbindlich als Mindeststandard die DIN 18040 u 18024.
In Abstimmung mit dem angestrebten pflekonzept können weitere bauliche Maßnahmen erforderlich sein. Diese sind gemeinsam mit dem Betreiber abzustimmen. Z.b. Für eine pflege mit "heimbeatmung" oder für bedürftige die nur im liegen gewaschen werden können. Siehe dazu z b das Christopher Haus in Münster Hiltrup.
Wohnen im Alter, Betreutes Wohnen, Senioren Wohngemeinschaft, Münster, 24h Betreuung