Ich dachte eigentlich immer, dass Universitäten sozusagen zu eigenen Werbezwecken die Arbeiten der Studenten immer nutzen dürfte, lag damit aber falsch:
Zitat aus einem Rundschreiben der TU Dresden:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/...omarbeiten.pdf Zitat:
Diplomarbeiten oder sonstige Studienarbeiten sind urheberrechtlich geschützte Werke. Urheber dieser Arbeiten sind die Studierenden. Die betreuenden Professuren werden regelmäßig nicht Miturheber, indem sie die Arbeit wissenschaftlich betreuen, Anregungen geben, Ideen einfließen lassen o.ä. Inhaber der Verwertungsrechte an den studentischen Arbeiten
sind damit auch allein die Studierenden. Sie können dementsprechend selbständig darüber entscheiden, ob und wie die Arbeit urheberechtlich verwertet wird. Verwertungsarten sind insbesondere die Veröffentlichung, die Verbreitung, die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung (Veröffentlichung im Internet).
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