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Archimedes
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Datum: 18.10.2012
Uhrzeit: 08:24
ID: 48265



AW: Chef verweigert sich meine rechnung zu bezahlen

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von metalbau Beitrag anzeigen
1: dass bei abgabe meiner rechnungen der bauherr mir das geld
überwiesen wird?
Eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung, die beauftragt wurde muß zu dem vereinbarten Betrag innerhalb einer festgelegten Zahlungsfrist bezahlt werden. Die Zahlungsfrist kann in den Vertrag rein, aber in der Regel steht sie auf der Rechnung.

Zitat:
Zitat von metalbau Beitrag anzeigen
2: dass die baurechtliche verantwortung für das bauvorhaben mir nicht vorgeworfen werden kann, soweit ich die entragung in die architektenkammer noch nicht erreicht habe?
Das Du noch nicht in Architektenkammer bist heißt nicht, dass Du nicht für das was Du tust haftbar gemacht werden kannst. Du müßtest normalerweise über eine Berufshaftpflichtverischerung verfügen, da Du z.B. auch ohne den Titel Architekt kleine Bauanträge stellen darfst.
Du kannst das in den Vertrag reinschreiben, aber ob das Dich generell schützt, bezweifle ich.

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