AW: Vereinbarungen richtig abschließen
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ich habe also den bauherr in einer vereinbarungsentwurf vorgeschlagen:
"die Arbeit darf in dieser ersten Phase
nur beratenden und keinen baurechtlich verbindlichen Charakter haben
(Vorentwurf ohne Architektenstempel)."
reicht es um mich von einer verantwortung zu befreien, die ich aus rechtlichen
gründen nicht übernehmen darf? |