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Zitat von Christo Ja wir reden über dasselbe - aber auch ein Freier muss kalkulieren. Ob sein Auftraggeber nun ein „Bauherr“ oder ein Büro ist, ist ja buchführungstechnisch irrelevant. |
Das Risiko des Büros gegenüber dem Endkunden ist schon deutlich größer und schlechter abzuschätzen, als das des "Freien Mitarbeiters" gegenüber dem Büro. Es ist außerdem eine deutlich teurere Infrastruktur vorzuhalten.
Letztlich ist das doch der Grund warum es viele "Freie Mitarbeiter" gibt. Sie scheuen das große Risiko und die Grundinvestition.
Das ist auch in der Buchführung zu berücksichtigen.
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Zitat von Christo Ich glaube wir rechnen da unterschiedlich. Ich rechen je Monat:
21 Werktage x 8,5h = 178h - Urlaub und Krankheit = 148 h * 0,7 (Projekt zu Gemeinstunden) = 103,6 h
Also ich muss als Freier davon ausgehen, dass ich nur 103,6 h je 21 Werktage in Rechnung stellen kann. |
Also ein Agestellter kommt bei 21 Tagen trotz Urlaub, Krankheit und Weiterbildung auf mind. 130 abrechenbare Stunden. Da muß ein Freier auch hinkommen, wobei ich keine Selbständigen in unserem Bereich kenne, die weniger als 200 Stunden pro Monat arbeiten. 250 Stunden sind da häufig realistisch. Und wenn die Büroinhaber dann ihre reale Stundenlöhne mal ausrechnen, dann liegen sie nicht selten auf dem Niveau der Angestellten. Also kann man als Freier Mitarbeiter sich nicht ganz so verhalten, als hätte man damit nichts zu tun.
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Zitat von Christo Aus meiner Sicht ist Freier zu sein bei den gezahlten Stundensätze überhaupt keine Lösung. |
Richtig, sehe ich teilweise auch so, deshalb gibt es dazu 3 Alternativen: Arbeitslos, angestellt oder
richtig selbständig.