Die Versammlungsstättenverordnung greift erst ab 200 Personen.
Bis 200 Personen ist die Anzahl der Toiletten für Gaststätten nicht geregelt. Hier bedarf es normalerweise einer Abstimmung mit dem Ordnungsamt / der Gewerbeaufsicht zur Anzahl der Gästetoiletten. Evtl. kannst du dich am Bechungsweg nach VersStättVO orientieren oder an der VDI 6000-3 oder an einer Gaststättenverordnung eines anderen Bundeslandes (
http://www.berlin.de/imperia/md/cont...file=gastv.pdf) orientieren.
Die Anzahl der Toiletten für die Mitarbeiter sind in der ASR geregelt. (
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wue...86/5_037_1.pdf)
Ob Mitarbeiter- und Gasttoiletten zusammengelegt werden können wäre auch mit dem zuständigen Amt abzustimmen.
Gaststätten gehören zum Gltungsbereich der DIN 18040-1. Daher müssten eigentlich je WC-Anlage (Damen, Herren) mindestens ein Barrierefreies WC vorhanden sein.