Ok, in Baden-Würtemberg ist die DIN 18040-1 anscheinend noch nicht als Technische Baubestimmung eingeführt und es gelten die alten Normen zur Barrierefreiheit weiter.
Trotzdem, in anderen Bundesländern gehört diese Norm zu den Technischen Baubestimmungen und gilt u.a. auch für Gaststätten:
Zitat:
Dieser Teil der Norm gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen, die der Erschließung und gebäudebezogenen Nutzung dienen. Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen (vgl. § 50 Abs. 2 MBO). Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.
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Mit der fakultativen Geschlechtertrennung magst du Recht haben. Allerdings wird eine eine extra Toilettenkabine für die Behinderten oft als diskriminierend empfunden, so als ob es das 3. Geschlecht B neben D und H gäbe. Daher sollte man mittlerweile dazu übergehen, jeweils eine Kabine im Damen- und Herren-WC barrierefrei auszuführen.