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Hallo,
bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Baugenehmigung bei Maßnahmen im Bestand nur dann erforderlich wird, wenn wesentliche statische Bauteile geändert werden.
Muss ich auch eine Baugenehmigung einholen, wenn ich eine nicht tragende Wohnungstrennwand erneuern will?
Vielen Dank,
Gruß
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Blumenschein |