Ich weiß nicht, wie es bei freiberuflichen üblich ist, als Angestellter gibt es Tagessätze, sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen, die abhängig vom Reiseland sind. Üblicherweise liegt dieser Satz bei 25 bis 35 EUR/Tag und dient den gesteigerten Kosten, die dadurch entstehen, dass man z.B. nicht kostengünstig zu Hause essen kann, sondern im Restaurant. (Wenn das Frühstück im Hotel enthalten ist, kann der Satz verringert werden.)
Hier eine Tabelle:
Tagessätze Ausland und Pauschalen zum 1.1.2005
Dienstreisen sind aber immer eine recht schwierige Sache, vor allem die Reisezeit.
Der Gesetzgeber sieht Reisezeiten nach meiner Recherche meistens als Freizeit an, da man dabei nicht arbeitet.
Auf der anderen Seite entsteht natürlich die Frage, wie Langstreckenflügen während der Arbeitszeit angesehen werden. Man kann dabei lesen oder Filme gucken und somit von Freizeit reden. Auf der anderen Seite sollte das m.E. nicht dazu führen, dass man "Nacharbeiten" muss...
Hierzu habe ich aber nur ein Urteil gefunden, dass für Staatsangestellte gilt. Dort hieß es, dass dem AN dafür keine Nachteile entstehen dürfen (z.B. Urlaubstag abziehen etc...).
Ebenfalls interessant ist die Frage wie Nachtflüge in der Holzklasse gewertet werden müssen. Sie finden während der Freizeit statt, haben aber zur Folge, dass man am nächsten Tag kaum fähig ist, 8 Stunden zu arbeiten.