Hallo Florian,
Zitat:
Dort sind Sonderzeichen erlaubt...
|
ja, aber wie der Richtlinie zu entnehmen ist nicht notwendig um ein sicheres Passwort zu ermöglichen. Es beschränkt halt nur die Kreativität, wenn man sich auf die anderen 3 Gruppen einschränken muss.
Zu den Vergleichen des 'testens' eines Massenware-Kleidungsstückes von 9,90 zu einer CAD-Software will ich nichts weiter sagen, das ist halt das Problem der Vergleiche ... bei der Hose wird es ohne Namen gehen, beim Auto nicht ... die CAD-Software wird dazwischen liegen :-). Aber nehmen wir noch ein anderes Beispiel: würde ich als Bauherr bei einem Architekten aussagekräftige Arbeitsproben anonym bekommen? Sicher nicht und das zu recht. Je mehr Aufwand und Entwicklung (oder Wert) in dem Produkt steckt, um so mehr hat auch der Hersteller ein berechtigtes Interesse zu erfahren mit wem er es zu tun hat.
Und im Falle der Testversion (die hier als kostenfreier Viewer benutzt werden sollte) kann sich ja auch jeder dagegen entscheiden. Muss er ja nicht benutzen, wenn er seine Kontaktdaten nicht angeben will. Mal abgesehen davon, dass derjenige, der sich über so etwas Gedanken macht an dieser Stelle sowieso eine Wegwwerf-Mailadresse verwendet und doch nicht seine richtige Adresse angibt, wenn er das nicht will :-)
vg jens