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ich denke aber dass es sinn macht,
sich an die tatsächliche bauwerkkosten zu beziehen.
ich habe folgendes überlegt:
ich hole mir für den reinen entwurf zuerst ein pauschal, so etwa
wie 150/200 €.
in einer zewite phase würde ich genehmigung, ausführung und bauüberwachung auf der grundlage der geschätzten Kosten rechnen.
das macht gemäß HOAI 19%/20 % der gesamtkosten mit abzug des entwurfspauschal von 150/200 €.
eine frage: obwohl das bauvorhaben keine richtige baugenehmigung erfordert muss nicht für das dach eine standsicherheitsprüfung durchgeführt werden? |