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Bitte auch in den Textteil und die Legenden zum B-Plan schauen, weiterhin in die Baunutzungsverordnung und die Planzeichenverordnung. Kann sein, dass es Mindest- und Höchstmaß der Geschossigkeit ist (normalerweise "II-III" geschrieben) oder ganz was anderes.
Wenn andere Abstandsflächen als in der Bauordnung gelten sollen, muss dies explizit festgelegt sein. |