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Nein, II-III bedeutet mindestens 2 Vollgeschosse maximal 3 Vollgeschosse.
nach PlanzV 90, Anlage, Punkt 2.7. Bei zwingend ist eigentlich ein Kreis um die Zahl
Aber vielleicht ist dein B-Plan ja älter? Dann galt evtl eine andere Planzeichenverordnung. |