Zitat:
Da wir in der ersten vier Semestern auch Hochbau hatten, ist es als Innenarchitekt auch möglich Gebäude mit 2,5 Stockwerken zu planen. |
Planen kann man ja viel, aber was Du als Entwurfsverfasser vorlegen darfst ist in §43 LBO BW geregelt.
Dass es eine 2,5 Geschosse Regelung für Innenarchitekten gibt, kann ich mir gar nicht vorstellen, denn in Eurer LBO steht:
Zitat:
[...]Wohngebäuden mit einem Vollgeschoss bis zu 150 m² Grundfläche, [...]
|