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Man ermittelt 2x die GRZ und vergleicht diese evtl mit dem jeweiligen Soll.
GRZ I: hier geht nur das Gebäude und überbaute Flächen ein
GRZ II: hier gehen zusätzlich die Nebenflächen (Zufahrten, Garagen, unterbaute Flächen etc.) ein
GRZ I muss ≤ der zulässigen GRZ sein
GRZ II kann die zulässige GRZ um 50% überschreiten aber trotzdem max 0,8 sein
In manchen B-Plänen ist eine Überschreitung der GRZ um 50% mit den Nebenanlagen explizit ausgeschlossen oder es gelten andere Festlegungen. |