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Unabhängig davon, ob für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, müssen trotzdem die Regelungen der Bauordung eingehalten werden.
Handelt es sich um einen Aufenthaltsraum, muss also eine entsprechende Höhe vorgesehen werden. Wenn nur Gartengeräte abgestellt werden sollen nicht. |