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also...
ab dem 1.01.2013 ist eine neue gartenordnung in kraft.
jetzt wird die zulässige höhe für flachbauten auf 2,60 über die OK des
fußbodenestrichs erhöht.
wenn ich 0,30 bzw 0,35 m für die dachkostruktion abziehe, habe ich eine
lichthöhe des innenraums von 2,30 bzw 2,25 m.
dies, scheint mir eine aureichende raumhöhe zu sein, soweit dieses
gartenlaube "nicht zur dauernden wohnen geeignet" sein darf.
oder? |