AW: Flächenermittlung in der Stadtplanung: Normen u. Vorschriften
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Hallo bim,
im Städtebau und auf Quartiersebene orientiert man sich auch an der DIN 277 "Grundflächen und Rauminhalte" im Hochbau (2005), teilweise jedoch vereinfacht, da die Gebäude nur als Platzhalter abstrahiert vorliegen.
Bei der BGF-Ermittlung werden die Bruttogeschossflächen der Stockwerke der jeweiligen Nutzung addiert. Also die abstrahierte Grundrissfläche (die ja meist nur als Rechteck vorliegt) einschließlich Konstruktionsflächen und Erschließungsflächen etc. Ein Dachgeschoss fließt i.d.R. überschlägig mit 0,5 der Grundfläche in die Berechnung ein.
Für die Nettofläche beim Wohnen multipliziert man den BGF-Wert "Wohnen" mit 0,8 - dann hat man überschlägig die tatsächliche Wohnfläche.
Dieser Wert lässt sich dann durch eine durchschnittliche Wohnungsgröße teilen (die Städte rechnen meist mit einem eigenen Wert zwischen 80 und 110 m²) = Anzahl Wohneinheiten.
Anzahlwohneinheiten mit durchschnittlicher Bewohnerzahl/Wohnung multipliziert = Einwohnerzahl
Viele Grüße
L. Schenk |