Zitat:
Zitat von Mitchotektur 1.) Kann mir jemand verraten was ich damit nun alles darf? Und vorallem: Was nicht?
2.) Wo finde ich eine Übersicht über meine Befugnisse etc? |
Dies ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt zB. Art. 61 BayBO:
Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - BayBO | Landesnorm Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 Zitat:
Zitat von Mitchotektur 3.) "Architekt" darf ich mich erst nach 2 (oder doch noch 3?) Jahren Berufserfahrung nennen. Wie muss diese "Berufserfahrung" aussehen? Reichen bspw. Ingenieurstätigkeiten im Zertifizierungsbereich? |
Architekt darft du dch erst nennen, wenn du in der Architektenliste einer Architektenkammer geführt wirst. Die Voraussetzungen sind je nach AK unterschiedlich. zB AK Bayern:
ByAK - Bayerische Architektenkammer