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hallo zusammen. meine fage bezieht sich auf die kostenermittlung gem BKI.
in der DIN 277 sind in den nutzflächen nach meinem verständnis die flächen für erschließung (treppen und flure) nicht enthalten.
muss ich jetzt - bei der kostenermittlung via bki - diese flächen (treppen und flure) mit einrechnen, wenn ich die kosten mit dem kennwert der nutzfläche bestimme, oder bleiben sie unberücksichtigt? |