Einzelnen Beitrag anzeigen
Kieler
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 25.01.2013
Uhrzeit: 17:03
ID: 49209



AW: Rechnungsprüfung #7 (Permalink)
Social Bookmarks:

Tom, ich hatte den Beitrag, der Dir beipflichtet, schon geschrieben, als Android abstürzte...
Zitat:
...Der Architekt hat weiter die Verpflichtung, die Einzelpositionen zu bestätigen
oder zu berichtigen und das Ergebnis seiner Prüfung an den Bauherrn
weiterzuleiten...
Das habe ich im Prinzip gemacht, nur eben nicht in der Rechnung selbst,
sondern in einer separaten Anlage (Ausdruck aus dem AVA Programm).
In dieser Anlage waren bei den jeweiligen Positionen nicht nur die Massen,
sondern auch die Massenermittlung aus dem Aufmaß aufgeführt.
Das sollte der eigentlichen Aufgabe, nämlich Schutz vor Überzahlung, genügen.
Ich habe sachlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft.
Die HV will nun ihrerseits noch mal (rechnerisch) prüfen, und das ist natürlich
umständlicher mit einer Anlage als mit einer direkt berichtigten Rechnung.
Deswegen steht als Vereinbarung in Projekthandbüchern von großen BH auch
das Prüfungsprozedere genau beschrieben, was mich vermuten lässt, dass es
nicht genormt ist.
Im Prinzip sehe ich das aber auch so, wie Du denkst, dass man es sehen
müsste, und wahrscheinlich war ich nur beleidigt, weil ich mich von der HV
(Hausverwaltung) auf den Schlips getreten fühlte, aber so ganz überzeugt
bin ich noch nicht...

Mit Zitat antworten