Zitat:
Zitat von Tom ...Fakt ist, die Rechnungsprüfungsämter öffentlicher Bauherren haben exakte
Vorstellungen davon, was sie akzeptieren und was nicht... |
Diese Vorstellungen sollten aber von Anfang an klar sein, z.B. ausformuliert in
Projekthandbüchern.
Wir sind uns sicher einig, dass der Bauherr nicht während der Bauphase die
geprüfte Rechnung zehnfach originalabgehakt zur Weiterverteilung in
irgendwelche Unterabteilungen verlangen kann, wenn das vorher nicht
vereinbart war.
"Was" ich zu prüfen habe ist unstrittig, aber wie das dann formal aussieht, bleibt
mir doch überlassen, wenn es nicht genormt ist.
Ähnlich ist das doch mit der Flächenermittlung, aus CAD ein Knopfdruck, wird
aber oft nicht akzeptiert, weil u.U. nicht gleich nachvollziehbar ist.
Dein Link definiert aber anscheinend einen Standard, den ich mir hiermit zu
eigen mache