aus einem
Projekthandbuch eines öffentlichen Auftraggebers:
Zitat:
Zitat von BIM-Berlin 10. Rechnungsprüfung
10.1. Prozessdarstellung und Terminvorgaben
Der Planer erhält von der ausführenden Firma alle Rechnungen (Teil- und Schlussrechnungen)
zweifach (Original und 1 Kopie). Er prüft die Rechnung und das dazugehörige Aufmass
und sendet die kompletten Rechnungsunterlagen nach spätestens 5 Werktagen (Eingang des
Poststempels) weiter.
Bei Rechnungsprüfung ist zu beachten:
• Posteingangsstempel bei Eingang im Planungsbüro
• Prüfungsergebnisse werden durch Korrekturen oder Haken dokumentiert (dokumentenecht).
• Rechnungen sind grundsätzlich nicht nach oben zu korrigieren.
• Am Schluss der Rechnung ist diese mit dem Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig“
zu versehen, bei Abweichungen des Rechnungsbetrages mit „sachlich und rechnerisch
richtig mit ….€“.
• Geprüfte Rechnung ist zu unterschreiben, das Prüfdatum ist zu vermerken.
Die Rechnungen sind entsprechend dem Leistungsstand kumuliert aufzustellen und zu prüfen.
Um einen fortlaufenden Überblick zu gewährleisten, ist jeder Rechnung ein Rechnungsprüfungsblatt
beizufügen (Anlage 10.1.1
10.2. Rechnungsunterlagen
).
Bestandteile der geprüften Rechnungsunterlagen für Teilrechnungen sind:
• das Rechnungsdeckblatt
• die geprüfte Rechnung
• das geprüfte Aufmass
Bestandteile der geprüften Rechnungsunterlagen für Schlussrechnungen sind:
• das Rechnungsdeckblatt
• die geprüfte Rechnung
• das geprüfte Aufmass
• das Original des Abnahmeprotokolls gemäß VOB/B
• Fachunternehmererklärung
• Produktnachweise
• ggf. Entsorgungsnachweise (Formblatt 2 der Ausschreibungsunterlage) |
ich dachte das wär überall so schön geregelt, aber ich habe auch tatsächlich
nicht so viel mit "denen" zu tun.
Also danke für Deine Warnung