Zitat:
Zitat von Kieler Genau das steht auch in sämtlicher Literatur, die ich zum Thema gelesen habe. |
Welche Literatur denn? Suche nämlich nach aussagekräftigen Büchern zum Thema.
Zitat:
Zitat von Kieler Hier deutet sich ein häufig gemachter Fehler an. Das Gerüst wird nicht nach Gerüstfläche (was die Gerüstbauer immer gern machen) sondern nach eingerüsteter Fläche abgerechnet, was ein ziemlicher Unterschied ist.
Gerüstlage) |
Dafür muss die VOB allerdings auch vereinbart sein.
VOB Teil C, DIN 18451 5.1.1
"Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind die Maße der eingerüsteten Fläche zugrunde zu legen."
5.1.2 Als eingerüstete Fläche gelten die Flächen und Bauteile, für deren Bearbeitung oder Schutz das Gerüst erstellt ist"
Gruß
--
Blumenschein