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ist auch egal, denn die eingerüstete Fläche wird dadurch nicht größer, auch
nicht wenn das Fanggerüst 1m über den Dachrand hinausgeragt und der
oberste Boden auf gleicher Höhe gewesen wäre...
Normalerweise schreibt man das Fanggerüst ja sowieso als Zulage zum Arbeits-
gerüst aus, oder? |