AW: Wohnung in Stadtvilla in zwei Wohneinheiten teilen
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Hallo,
so wie du die Sache schilderst, würde ich versuchen, ohne neuen Bauantrag auszukommen. Die Nutzung ändert sich ja offenbar nicht.
Denn wenn du einen Bauantrag stellen würdest, müsstest du alle von dir genannten Themen und noch weitere nach heutigen Vorschriften für das ganze Haus neu nachweisen. Dies kostet dem Bauherrn eine Menge Geld, das er eigentlich gar nicht ausgeben müsste.
Ich habe allerdings nicht ganz verstanden, was die "Zusammenlegung" der Wohnungen ausmacht: Wurde nachträglich ein Deckendurchbruch geschaffen und eine zusätzliche interne Treppe eingebaut?
Möchtest du sonst noch etwas verändern, z.B. Balkone anbauen?
Du müsstest als ersten Schritt im Bauamt (Archiv des Bauordnungsamtes) die Bauakte ansehen. Alles, was dort nicht aktenkundig ist, weiss auch niemand im Amt. Ggf. ist das ein Vorteil für Dich.
Dass es gar nichts gibt, kann ich mir gar nicht vorstellen.
Würdest du neue Planvorlagen für den Bauantrag erstellen müssen, musst du das Gesamtgebäude so darstellen, dass es insgesamt verstanden werden kann. Hinsichtlich des EG-Grundriss reichen sicher die Außenwände und das Treppenhaus mit einer flächigen Schraffur und einem Texthinweis "Wohnung 1, xxx qm, beim Keller ähnlich, wobei etwaige Heizungsräume und Brandschutzabschlüsse (die ggf. aufzurüsten wären) darszustellen wären.
Auch Straßenansichten mit Gebäudehöhen etc. würdest du sicher brauchen.
Kannst mir auch eine persönliche Nachricht senden. |