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Hallo,
ich hätte eine frage.
ich bin freiberuflich als kleinunternehmer tätig (keine mehrwertsteuer).
ich habe eine kleine planungsarbeit im ausland geleistet, aber habe
den offiziellen sitz meiner tätigkeit hier in deutschland.
darf ich den aufftraggeber eine normale rechnung schicken, oder muss
ich speziellen vorschriften folgen?
hat jemand davon ahnung? |