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mrblack
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mrblack: Offline


mrblack will become famous soon enough

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Datum: 04.03.2013
Uhrzeit: 20:28
ID: 49663



AW: Abfindung bei kündigung - Erfahrungen

#2 (Permalink)
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Nicht jedem Arbeitnehmer steht automatisch eine Abfindung zu, das sit ein Trugschluss.
Eine Abfindung steht einem Arbeitnehmer nur zu wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder ein anderer Grund dem entgegen steht.
So wie ich den Fall sehe steht dir gar nichts zu.

Les dir mal genau durch was in dem Absatz im KSchG steht.

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