Zitat:
Zitat von Archimedes Findet Ihr drei fest eingeplante Wochen Betriebsferien zu den Schulferienterminen im Sommer, Herbst und nach Weihnachten zumutbar, wenn jedem AN noch min. 2 Wochen zum freien Verplanen verbleiben? |
Wenn der AG das Büro z.B. im Sommer für drei Wochen schließt, ist dem m.E. nichts entgegenzusetzen.
Diese drei Wochen aber auf das Jahr zu verteilen dürfte in Konflikt mit dem Bundesurlaubsgesetz stehen:
Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 2 besagt:
Zitat:
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
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Nun könnte der findige AG natürlich so argumentieren, dass der AN ja seine verbleidenden 2 Wochen mit einem dieser festen Termine verbinden könnte, so dass daraus 3 Wochen Urlaub werden.
Hier sehe ich, als Nicht-Jurist, aber ein Missachtung des Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 1.
Zitat:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
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