Zitat:
Zitat von Florian Nun könnte der findige AG natürlich so argumentieren, dass der AN ja seine verbleidenden 2 Wochen mit einem dieser festen Termine verbinden könnte, so dass daraus 3 Wochen Urlaub werden.
Hier sehe ich, als Nicht-Jurist, aber ein Missachtung des Bundesurlaubsgesetz §7 Absatz 1. |
Danke für Deine Antwort.
Natürlich argumentiere ich so, wie von Dir beschrieben, denn es steht dem AN frei vor oder nach dem Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsurlaub noch eine Woche dranzuhängen und somit auf insgesamt zwei zusammenhängende Wochen zu kommen. 12 Werktage beziehen sich übrigens auf Mo-Sa, also zwei ganze Wochen.
Als AG der seinen ANs bei 5-Tage-Woche schon 25 Tage Urlaub, statt der vorgeschriebenen 20 spendiert, sollte diese o.g. Regelung im gegenseitigen Einvernehmen wohl möglich sein.
Die 3 Wochen Betriebsurlaub im Sommer finde ich nachteiliger, da diese komplett in die Hauptsaison fallen.
Es gibt ja Berufsgruppen, die vom Urlaub komplett festgelegt sind wie z.B. Lehrer oder Erzieher. Gut, Lehrer haben ca. 12 Wochen im Jahr frei und sollten sich nicht beschweren.