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... "Zur Überwindung von Höhenunterschieden und zur Erreichung der einzelnen Geschosse von Stellplatzanlagen gibt es verschiedene Rampensysteme. Die Neigung der Rampen soll 15%, bei Kleingaragen 20% nicht überschreiten. Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Rampen mit mehr als 5% Neigung muss eine waagerechte Fläche von >= 5m Länge liegen. bei Rampen für Personenkraftwagen eine bis zu 10% geneigte Fläche von >= 3m Länge. (...)"
Neufert, 36. Auflage, Seite 445
Gruß Jochen |