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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen bzw. nur überflogen, aber bei Personal Cheese kann man sich schon mal gut andocken.
Folgendes gebe ich zu Bedenken:
1. Fahrgassenbreite auf keinen Fall unter 5.50
2. Zufahrt??? Das was da drin ist funzt nicht. Never!
3. Rettungswege. (Garagenverordnung des Bundeslandes zur Hand nehmen und nachlesen, was erforderlich ist) In der Regel sind zwei bauliche Rettungswege erforderlich, Fluchtweglänge (aus dem Kopf) glaube ich sogar nur 25m zulässig. Okay, da sind zwei Treppen(räume) aber die brauchen jeweils eine Schleuse, eine ausreichend große Schleuse.
4. Entrauchung erforderlich? Belüftung? Freie Querlüftung?
5. Statik - erfahrungsgemäß kann man auch ruhig mal ein Stützenfeld anders ausführen, wenn es gar nicht anders geht. Wenn der Grundriss oben mitspielt, dann auch ruhig mal eine Etage drüber schon was abfangen oder WAT
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! |