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Wenn keine spezielle Versicherung vorliegt, wäre höchstens die Deutsche Rentenversicherung bzw. evtl. die Berufsgenossenschaft zuständig.
Das wäre aber eine Erwerbsunfähigkeit und in Bezug auf die Staatsbürgerschaft fraglich ob da etwas ber herauskommt.
Evtl. kann die Arbeitsagentur da etwas beraten. |