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Micha-H
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Micha-H is on a distinguished road

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Datum: 16.04.2013
Uhrzeit: 16:05
ID: 49946



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #9 (Permalink)
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Weil der letzte Beitrag zum Thema erst von Ende März stammt, klinke ich mich noch mal kurz dazu.
Ich arbeite bei der Architektenversorgung ( nicht Kammer ) und bin auf der Recherche nach einem anderen Thema auf eure Diskussion zur Berufsunfähigkeitsversicherung ( BU ) gestoßen. Einige Punkte sind missverständlich oder unvollständig geblieben, daher meine Anmerkungen:

@ Nik: 1. Generell kann man sich merken, um als Mitglied bei einer Architektenkammer eine Leistung im Falle einer Arbeits- / Berufsunfähigkeit (BU) zu bekommen muss man v.a. seine Architektenzulassung zurückgeben. Daher auch oft als, die von dir genannten 100% bezeichnet. Die Bedingungen sind sehr restriktiv.
2. Ja, es gibt seit letztem Jahr eine, auf das berufsständische Versorgungswerk der Architekten, zugeschnittene private BU - Informationen auch unter architektenversorgung.de Der Rahmenvertrag der Architektenversorgung stellt nicht nur eine auf das Versorgungswerk zugeschnittene BU dar, es wird darüber hinaus ein Vertrag angeboten, der nur eine Gesundheitsfrage zu schwerwiegenden Belangen beinhalten.
3. In meinem Xing-Profil ( https://www.xing.com/profile/Michael...ch6?sc_o=mxb_p ) findest du bei den Dateianhängen einen Pressetext des WIA, der eine Tabelle mit sehr guter Übersicht zu den Leistungen des Versorgungswerkes im Falle einer Arbeitsunfähigkeit beinhaltet. Anhand derer wird auch sehr gut deutlich, weshalb eine private BU absolut sinnvoll ist.
4. Bei der privaten BU der Architektenversorgung bezieht sich das Bereicherungsverbot auf eine realistische Lebenshaltung. Wenn du zB 1.000 € absichern möchtest entspricht dies absolut der Realität und hat nichts mit Bereicherung zu tun. Auch wenn du heute noch Student bist und gar kein Einkommen hast. Im Falle einer 100%igen BU kommt das Versorgungswerk ins Spiel und wird wie von dir beschrieben "verrechnen". Die Leistung wird dann allerdings ggf. seitens des VW gekürzt. Beachte aber bitte, dass es sich bei allen BU-Renten ebenfalls um Bruttoeinkünfte handelt.

@ Lang: Es ist mit Sicherheit kein Fehler, Versicherungen mit einer gewissen Skepsis gegenüber zu treten. Im Rahmenvertrag der Architektenversorgung ist durch die Ausklammerung bis auf eine Gesundheitsfrage statistisch gesehen der größte Zankapfel im Leistungsfall zwischen Versicherung und versicherter Person im Vorfeld bereits ausgeschlossen. Auf versicherungsdeutsch nennt sich dies "vorvertragliche Anzeigepflicht".

@ Archimedes: 1. Die BU-Leistungen aus dem berufständischen Versorgungswerk und jeglicher privaten BU sind gänzlich unabhängig voneinander zu bewerten. Bei der privaten BU der Architektenversorgung kann der Betroffene auch weiterhin als Architekt tätig sein ( 50%-Regelung ) um Leistungen zu erhalten, während die Leistungen aus dem Versorgungswerk u.a. an die Rückgabe der Architektenzulassung gekoppelt sind.
2. Eine Dread-Desease-Versicherung würde ich in jungen Jahren zunächst hinten anstellen, weil diese ja auch nicht gerade billig ist. Erleide ich eine schlimme Krankheit, die dort versichert ist und kann dadurch meinen Beruf nicht mehr ausüben, erhalte ich ja wiederum meine private BU-Rente. Ist aber Ansichtssache und eine Kostenfrage, beispielsweise für einen alleinverdienenden Familienvater bestimmt sehr sinnvoll.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Weitere Informationen gerne auf unsere Homepage architektenversorgung.de oder über mein Xing-Profil.

Viele Grüße und frohes Schaffen!
Michael

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