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Hallo zusammen, habe gerade mit Interesse die bisherigen Meldungen gelesen.
Hat jemand von euch eine Ahnung ob das bisher gesagte auch für das Versorgungswerk der Architektenkammer in Baden-Württemberg gilt. Oder ob zwischen den einzelnen VW Unterschiede bestehen ?
Ich hatte das bisher in BW immer so verstanden, daß bei ner Arbeit als Architekt die Versorgungswerks BU ausreicht.
Das Problem was ich sehe ist, sollte man mal nicht mehr als Architekt arbeiten wird man wohl keine "normale mehr bekommen" (Krankheitsgeschichten sammeln sich ja bei fast jedem an mit zunehmendem Alter).
Ob in diesem Fall die Versorgungswerks BU weiterbestehen kann oder dann quasi erlischt, habe ich von denen auch keine richtige Antwort bekommen.
Gruss Daniel |